Kurzgutachten zum Vorwurf des „Animal Hoardings“
auf der Basis der Befundaufnahme vom 24.07.2915
auf dem landwirtschaftlichen Betrieb mit überwiegender
Pferdehaltung „Pferdeoase“ in 2130 Ebendorf, Grubmühlstraße 22.



Auszug aus dem Kurzgutachten :

Der Betrieb „Pferdeoase“ wurde vom Verfasser am 24.07.2015 visitiert und eine fast dreistündige Befundaufnahme durchgeführt.
Dabei konnte keine einzige der für den Tatbestand des „Animal Hoardings“ gestellten Grundforderungen nachgewiesen werden.



Kurzgutachten zum Vorwurf des „Animal Hoardings“ PDF als Download




Animal Hoarding – Tiersammelsucht bis zur Raffgier / Hinweise für die tierärztliche Praxis



Auszug aus dem Fachartikel :

Wollte man den aus der englischen Sprache entliehenen Begriff „hoarding“ nur mit „Sammeln, Horten oder Hamstern“ übersetzen
und demgemäß den „animal hoarder“ als „Tiersammler“ ansehen, so griffe diese Betrachtungsweise bei Weitem zu kurz, weil sie
das abartige und sozial verachtete Verhalten des Täters und seinen Missbrauch an den betroffenen Tieren außer Acht lässt.

Das Phänomen der sozial nicht anerkannten Tiersammelsucht ist zwar nicht neu, scheint aber dennoch im Zunehmen begriffen
zu sein und sollte deshalb jedem Tierarzt, Tierhalter, Exekutivbeamten oder Juristen in den Grundbegriffen bekannt sein.

Im Standardwerk The Hoarding Handbook, A Guide for Human Service Professionals, von Bratiotis, Schmalisch, Steketee
(Oxford University Press 2011) werden die Voraussetzungen, um bei einer Person und einem Verdacht von zutreffend
von Animal Hoarding sprechen zu können, folgendermaßen skizziert:

Fachartikel zum Thema Animal Hoarding PDF als Download